Ablauf
Vom Erstkontakt zum Therapiebeginn
Kontaktaufnahme
Sie wünschen sich professionelle Unterstützung in einer Krise, bei psychischen Belastungen oder einer wichtigen Lebensentscheidung? Sie sind noch unsicher, welche Art von Angebot zu nutzen möchten? Melden Sie sich unverbindlich bei mir und wir vereinbaren ein zeitnahes Erstgespräch.
Erstgespräch
Im Erstgespräch in meiner Praxis stehen das gegenseitige Kennenlernen und eine erste Einschätzung ihres Anliegens und Empfehlung zum geeigneten Verfahren im Vordergrund.
Probatorik
Nach dem Erstgespräch finden weitere 4 probatorische Sitzungen statt. Diese dienen der Diagnostik, Vereinbarung und Therapieplanung.
Für eine stabile Arbeitsallianz zwischen uns ist es wichtig, dass sie sich bei ihrer Therapeut:in wohl und sicher fühlen. Im Rahmen der Probatorik können entscheiden ob sie sich eine weitere Zusammenarbeit vorstellen können.
Im Laufe der Sitzungen entscheiden wir gemeinsam ob und in welchem Umfang eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragt wird.
Die Kosten für die probatorischen Sitzungen wird in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen
Therapiesitzungen
Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich in meiner Privatpraxis oder online statt und dauern 50 Minuten. Für bestimmte Interventionen werden Doppelsitzungen von 100 Minuten geplant. Auf Wunsch werden Angehörige mit in die Behandlung einbezogen und nehmen an einzelnen Terminen teil.
Mit verhaltenstherapeutischen Methoden kann häufig in kurzer Zeit eine Symptomlinderung erreicht werden. Eine Kurzzeitbehandlung umfasst 25 Sitzungen, eine Langzeitbehandlung umfasst 45 – 60 Sitzungen. Die Häufigkeit und Dauer der Therapie wird entsprechend ihres Anliegend und ihrer Beschwerden individuell geplant.
Coaching und Beratung werden in Anzahl und Häufigkeit individuell vereinbart. In der Regel finden 3 bis 10 Termine statt.
Abrechnung
Private Honorarvereinbarung, Abrechnung mit den privaten Kassen und der Beihilfe
Private Krankenversicherung / Beihilfe
In der Regeln übernehmen private Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung. In Einzelfällen kann ihr Versichertenvertrag davon abweichen. Ich empfehle Ihnen daher sich vorab bei Ihrer Versicherung bezüglich der Kostenübernahme zu erkundigen.
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die von allen privaten Krankenversicherungen anerkannt wird.
Gesetzliche Krankenversicherung / Kostenerstattungsverfahren
In meiner Privatpraxis bin ich leider nicht für die vertragsärztliche Versorgung zugelassen. Aus diesem Grund kann ich nicht mit den gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen.
Aufgrund von Versorgungsengpässen gestatten manche gesetzlichen Krankenversicherungen in Einzelfällen eine Honorarvereinbarung mit Privatpraxen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens (KEV). Erkundigen Sie sich dazu bitte bei Ihrer Krankenkasse.
Psychotherapie als selbst finanzierte Leistung
Für Selbstzahlende kann die Behandlung ohne vorherige Beantragung beginnen. Meine Leistungen werden Ihnen dann privat in Rechnung gestellt. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Coaching / Beratung
Coaching und Beratung sind keine Heilbehandlungen. Die Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen. Honorar, Dauer und Häufigkeit der Termine werden mit Ihnen individuell vereinbart.
Praxisanschrift
10405 Berlin